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Beamte

 

Beamte sind in Deutschland nicht sozialversicherungspflichtig, sie haben ab der Ernennung zum Beamten gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf so genannte Beihilfe, in den Füllen der Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen, sowie Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Diese Beihilfe zu den Krankenkosten erhalten Beamte zu ihren Bezügen von den Dienstherren. Die Beihilfesätze richten sich nach den Beihilfevorschriften des Bundes bzw. des Landes und sind entweder personen- oder familienstandsbezogen. Die Ausnahme bilden Bahn- und Postbeamte, sie unterliegen besonderen Versorgungs- und Ver-sicherungseinrichtungen, so dass hier der private Krankenversicherungsschutz kaum zum Tragen kommt.