Aussteuerung
Endet für ein und denselben Versicherungsfall der Anspruch auf Versicherungsleistungen nach einer bestimmten Zeit, so wird das mit Aussteuerung bezeichnet. In der Gesetzlichen Krankenkasse ist "Aussteuerung" ein spezieller Begriff im Bereich der Krankengeldzahlung. Die Zahlung vom Krankengeld wird eingestellt wenn die Zahlungsdauer 78 Wochen für ein und dieselbe Krankheit innerhalb von einem Zeitraum von 3 Jahren beträgt. Dann erfolgt die Überleitung eines, langen Zeit arbeitsunfähigen Versicherten mit Krankengeldbezug, bei dem nicht mehr von Arbeitsunfähigkeit gesprochen werden kann sondern schon von einer Minderung der Erwerbsunfähigkeit. Eine Aussteuerung erfolgt unabhängig ob der Betroffene weiterhin arbeitsunfähig ist oder ob Rentenansprüche bestehen. Die Gesetzliche Krankenkasse verweist an den zuständigen Rentenversicherungsträger, der eine Rente für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen zahlen könnte. In der Privaten Krankenversicherung spielt die Aussteuerung keine Rolle.