Außergewöhnliche Kündigung
Das Versicherungsrecht enthält neben der fristgerechten Vertragsauflösung die Besonderheit der außerordentlichen Kündigung. Die außerordentliche Kündigung beinhaltet das vorzeitige Lösen eines Versicherungsverhältnisses durch den Versicherer. Der Anlass für ein vorzeitiges Lösen der Versicherung kann die Zahlungsunfähigkeit, die Obliegenheitsverletzung vom Versicherten oder die Nichtzahlung der Folgeprämie sein. Je nach Versicherungssparte sind hier einige Besonderheiten zu beachten.