Außergewöhnliche Belastungen
Als außergewöhnliche Belastungen können beim Finanzamt, Krankheitskosten geltend gemacht werden die eine zumutbare Belastung übersteigen. Eine außergewöhnliche Belastung liegt vor, wenn einem Steuerpfli8chtigen größere Aufwendungen als der Mehrzahl der anderen Steuerzahler gleicher Einkommensverhältnisse erwachsen. In der Regel dürfen diese Kosten nicht 2 Prozent des Bruttoeinkommens übersteigen. Die Belastungsgrenze bei chronisch Kranken liegt bei 1 Prozent.