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Auslandsversicherungsschutz in der PKV

 

Die Private Krakenversicherung bietet einen vollständigen Krankenschutz im Ausland. Die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherungen gelten in ganz Europa unbegrenzt. In dem außereuropäischen Ausland besteht während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes auch ohne gesonderte Vereinbarung der notwendige Versicherungsschutz. Wenn die versicherte Person wegen notwendiger Heilbehandlung den Aufenthalt über einen Monat hinaus ausdehnen muss, so bleibt der Versicherungsschutz solange erhalten bis die Rückreise ohne Gesundheitsgefährdung angetreten werden kann, längsten aber für 2 Monate. Der Anspruch auf Krankenhaustagegeld beschränkt sich nur auf Europa, wenn der versicherte wegen akut auftretenden  Krankheiten oder Unfällen stationär behandelt werden muss. Besondere Vereinbarungen können für das außereuropäische Ausland ausgehandelt werden. Für die Ausdehnung dieses Versicherungsschutzes ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung bzw. einer Auslandskrankenversicherung zu empfehlen.