Auslandsreisekrankenversicherung
Bei privaten oder beruflichen Auslandsaufenthalten bietet die Private Krankenkasse durch die Auslandsreisekrankenversicherung einen zusätzlichen Versicherungsschutz, für die besonderen Gefahren und den besonderen Bedarf während eines Aufenthaltes im Ausland. Die Auslandsreisekrankenversicherung ist eine private Zusatzversicherung der Privaten Krankenkasse, und kann als Dauerpolice für beliebige kurzfristige Auslandsreise oder als befristete Versicherung für eine bestimmte Reise abgeschlossen werden. Durch diese Versicherung wird der allgemeine Versicherungsschutz ergänzt, ganz besonders in den Bereichen der akuten Heilbehandlung, den Rücktransport nach Deutschland bei akuten Krankheiten oder Überführung bei Tod. Der Versicherungsschutz beginnt sofort nach Abschluss der Versicherung ohne Wartezeiten und ohne Beantwortung von Gesundheitsfragen. Besonders für gesetzlich Versicherte empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung, da bei der gesetzlichen Versicherung ein nur sehr geringer Leistungsanspruch im Ausland besteht.