Aufnahmehöchstalter
Grundsätzlich ist in der Privaten Krankenversicherung ein Aufnahmehöchstalter vorgesehen. Das für den jeweiligen Tarif geltende Höchstalter steht in den Aufnahmerichtlinien. Das bedeutet dass für die meisten Tarife ein eigenes Aufnahmehöchstalter festgelegt ist. In der Regel liegt die Altergrenze zwischen 65 und 70 Jahren. Hier wird die Differenz zwischen Beginn- und Geburtsjahr für die Berechnung zugrunde gelegt.