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Arbeitslosigkeit und die PKV

 

Sobald ein privat versicherter Arbeitnehmer arbeitslos wird, ist er durch den Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld automatisch in der Gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. In der Privaten Krankenkasse ist je nach Versicherungsgesellschaft, ein beitragsfreies Ruhen während der Arbeitslosigkeit  möglich. Wenn der Versicherte das 55. Lebensjahr bereits vollendet hat, und in den letzen 5 Jahren nicht in der Gesetzlichen Versicherung versichert war, so bleibt ihm die Private Krankenversicherung, beitragsfrei erhalten. Von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen, und damit sich privat weiterversichern kann sich ein Kunde, der vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindesten 5 Jahre in der Privaten Krankenversicherung versichert war. Die Befreiung gilt nur für die Dauer der Arbeitslosigkeit. Vom Arbeitsamt wird der Beitrag zur Privaten Kranken- und Pflegeversicherung in der Höhe gezahlt, welcher bei einer Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung fällig geworden wären.