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Antragsablehnung

 

Dem Versicherer steht es frei einen Antrag anzunehmen oder abzulehnen. Die Gründe für eine Ablehnung können, entweder eine fehlende Versicherungsfähigkeit oder ein unversicherbares Risiko sein. Der Versicherer muss den Antragsteller, ohne die Angabe von Gründen, über die Ablehnung informieren. Auch wenn der Versicherer nicht innerhalb der Bindefrist den Antrag als angenommen erklärt, ist das als Antragsablehnung zu deuten. Nur so wie der jeweilige Antrag gestellt wird, kann er auch angenommen werden. Mit der Ablehnung des Antrags ist immer ein Angebot des Versicherers an den Interessenten verbunden.