Alternative Heilmethoden
In der Privaten Krankenversicherung werden nach Abschaffen der Wissenschaftlichkeitsklausel, auch Kosten für Untersuchungen, Behandlungen und Arzneimittel die nicht als Schulmedizin gelten, aber von dieser anerkannt sind, erstattet. So werden auch bewährte alternative Medikamente sowie Heilmethoden, welche gleich der Schulmedizin, erfolgsversprechend sind, von der Privaten Krankenversicherung gefärdert. Um Einsicht in die Auflistungen der Therapien und Methoden der Behandlungen nehmen zu können, gibt es von den privaten Krankenversicherern speziell zusammengestellte Kataloge. Die erforderlichen und entsprechenden Leistungen erhält der Versicherungsnehmer unter der Voraussetzung, dass die Durchführung der Behandlung durch einen ansässigen Arzt oder Heilpraktiker erfolgt und das notwendige Behandlungsmaß nicht überschritten wird.