Aktuar
Ein Verantwortlicher welcher versicherungstechnische Angelegenheiten zu prüfen hat, wird als Aktuar bezeichnet. Ausreichende Kenntnisse in der Versicherungsmathematik und eine gewisse Berufserfahrung werden dabei vorausgesetzt. Ein solcher Aktuar achtet auf die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge. Nach dem neuen Versicherungsrecht müssen Lebensversicherer genau wie Krankenversicherer einen verantwortlichen Aktuar einsetzen.