Glossare


Wiedereingliederungshilfe

 

Wenn ein Versicherungsnehmer Leistungen auf Grund einer Berufsunfähigkeit bekommen hat und im Rahmen der Nachprüfung diese eingestellt werden, so tritt die Wiedereingliederungshilfe in Kraft. Wenn der Versicherungsnehmer mindestens drei Jahre ununterbrochen Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten hat, so wird in der Regel die Wiedereingliederungshilfe gewährt. Im Fall der wieder eingetretenen Berufsunfähigkeit werden die Leistungen für sechs Monate weiter gezahlt, so dass sich der Versicherungsnehmer auf die neue Situation einstellen kann. Jedoch ist die Wiedereingliederungshilfe nicht bei jeder Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten.