Vorvertragliche Anzeigepflicht
Das Versicherungsunternehmen ist berechtigt:
- die Versicherungsprämie entsprechend der größeren Gefahr zu erhöhen
- die Versicherung zu kündigen
wenn bei Vertragsabschluss vom Versicherungsnehmer ein für die Übernahme der Gefahr bedeutender Umstand nicht angezeigt wurde.