Glossare


Vorvertragliche Anzeigepflicht

 

Das Versicherungsunternehmen ist berechtigt:

  • die Versicherungsprämie entsprechend der größeren Gefahr zu erhöhen
  • die Versicherung zu kündigen

wenn bei Vertragsabschluss vom Versicherungsnehmer ein für die Übernahme der Gefahr bedeutender Umstand nicht angezeigt wurde.