Verweisklausel
Das Recht des Versicherungsunternehmens, unter bestimmten Umständen im Leistungsfall den Versicherungsnehmer auf einen anderen Beruf zu verweisen, ist in der Beweisklausel festgehalten. Hier gibt es den Unterschied zwischen der abstrakten und konkreten Verweisung. Viele Versicherungsgeber verzichten auf die Verweisklausel.