Glossare


Überschussbeteiligung

 

Personen erwerben Ansprüche auf Versicherungsleistungen mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Hierzu sind die im Vertrag festgelegten Beiträge zu zahlen, aus denen die Versicherungsgeber die jeweiligen Versicherungsleistungen erbringen, Verwaltungskosten abdecken sowie Deckungsrückstellungen zur Finanzierung der Garantieleistung bilden. Die entstehenden Überschüsse fallen umso größer aus, je größer die Erträge aus den Kapitalanlagen sind, je weniger Berufsunfähigkeitsfälle eintreten und je geringer die Verwaltungskosten anfallen. Versicherungsnehmer werden wie in der Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherung an den Überschüssen beteiligt.
Jedoch ist die Höhe der Überschüsse nicht garantiert. Die Verrechnung der Überschussanteile erfolgt direkt mit den Beiträgen oder wird als Schlussüberschussanteil am Ende der Laufzeit fällig.