Teilweise Erwerbsminderung
Wenn der Antragsteller auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unabhängig vom erlernten Beruf, nur noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann, so liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor. Wenn der (Teilzeit-)Arbeitsmarkt als verschlossen gilt, so kann unter diesen Umständen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung als so genannte "Arbeitsmarktrente" gewährt werden.