Glossare


Steuern

 

Nicht steuerfrei sind Renten aus privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen bzw. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sind mit ihrem Ertragsanteil. Als Sonderausgaben können die Beiträge berücksichtigt werden, da die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung zu den Renten- Versicherungen ohne Kapitalwahlrecht gehört. Demzufolge sind die Zinsen, in der Ansparphase erwirtschaftet werden, steuerfrei. Bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sind die Beiträge nur dann als Sonderausgaben abzugsfähig und die Zinsen in der Anspar-Phase steuerfrei, wenn die Hauptversicherung steuerfrei ist.