Schadensfall
Wenn ein Schadensfall eingetreten ist, müssen vom Versicherungsnehmer in der Regel folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Eine klare Darstellung über die Ursache, welche zur Berufsunfähigkeit geführt hat.
- Klare und ausführliche Aussagen eines Arztes über Ursache, Beginn, Art, Verlauf, voraussichtliche Dauer und über den Grad der Berufsunfähigkeit bzw. das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit.
- Genaue Auskunft über den Beruf bzw. die Tätigkeit des Versicherten zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit.
In der Regel werden hierfür nach telefonischer Absprache Formulare zur Verfügung gestellt.