Glossare


Schadensfall

 

Wenn ein Schadensfall eingetreten ist, müssen vom Versicherungsnehmer in der Regel folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Eine klare Darstellung über die Ursache, welche zur Berufsunfähigkeit geführt hat.
  • Klare und ausführliche Aussagen eines Arztes über Ursache, Beginn, Art, Verlauf, voraussichtliche Dauer und über den Grad der Berufsunfähigkeit bzw. das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit.
  • Genaue Auskunft über den Beruf bzw. die Tätigkeit des Versicherten zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit.


In der Regel werden hierfür nach telefonischer Absprache Formulare zur Verfügung gestellt.