Glossare


Nachprüfung

 

Viele Versicherungsunternehmen behalten sich in der Regel vor, nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit eine Nachprüfung anzustellen. Im Zuge dieser Nachprüfung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, darüber Auskunft zu geben ob er nach Eintritt seiner Berufsunfähigkeit einen Beruf ausübt, in welchem Beruf dies geschieht und wie die Tätigkeit ausgestaltet ist.