Leistungseinschränkung
Wenn bestimmte gesundheitliche Störungen nicht in den Versicherungsschutz einbezogen werden, ist eine Leistungseinschränkung erforderlich. Dennoch kann der Versicherungsschutz für alle anderen Bereiche geboten werden. Möglich sind Leistungseinschränkungen zum Beispiel bei Allergien, bestimmten Amputationen, bestimmten Knochenbrüchen oder Schäden der Wirbelsäule.