Gesetzliche Erwerbsminderungsrente
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist an folgen Voraussetzungen geknüpft:
- Die entsprechende Person muss erwerbsunfähig sein.
- Die entsprechende Person kann vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeitragszeiten in den letzten fünf Jahren nachweisen.
- Vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit wurden von der entsprechenden Person die Wartezeiten von fünf Jahren erfüllt.
Somit sind Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine regelmäßige Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben können bzw. ein nur geringes Einkommen erzielen erwerbsunfähig. In der Regel beträgt die Grenze 345 Euro. Grundsätzlich kann die Rente in geringerer Höhe ausgezahlt werden, wenn das Einkommen diese Grenze überschreitet.