Flugunfähigkeit
Ein Entzug der Erlaubnis als Pilot vor dem 55. Lebensjahr durch die Fluguntauglichkeit aus medizinischen Gründen, wird der Berufsunfähigkeit gleichgestellt. Festgestellt wird das durch ein Gutachten der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt bzw. durch die für die amtliche fliegerärztliche Stelle.