Glossare


Flugunfähigkeit

 

Ein Entzug der Erlaubnis als Pilot vor dem 55. Lebensjahr durch die Fluguntauglichkeit aus medizinischen Gründen, wird der Berufsunfähigkeit gleichgestellt. Festgestellt wird das durch ein Gutachten der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt bzw. durch die für die amtliche fliegerärztliche Stelle.