Glossare


Erwerbsminderungsrente

 

In der gesetzlichen Rentenversicherung wurde der Begriff der Erwerbsunfähigkeit im Rahmen der Rentenreform zum 1. Januar 2001 durch den Begriff der Erwerbsminderung ersetzt. Personen die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden erhalten eine Erwerbsminderungsrente. Die Höhe dieser Rente hängt davon ab, inwieweit der Betroffene noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht:

  • Keine Leistung erhalten Personen die noch mehr als sechs Stunden täglich arbeiten können.
  • Die halbe Rente erhalten Personen die zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können. Die volle Erwerbsminderungsrente steht der Person zu, wenn das Einkommen auf Grund von Arbeitslosigkeit entfällt.
  • Die volle Rente erhalten Personen die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können.

Ob die auf dem Arbeitsmarkt angebotenen Tätigkeiten der bisherigen Lebensstellung bzw. dem vorherigen Einkommen entsprechen, wird dabei nicht berücksichtigt.