Dienstunfähigkeit (DU) bei Beamten
Wenn ein Beamter seine individuellen Dienstpflichten aus dem zuletzt übertragenen Amt auf Dauer nicht mehr ausüben kann, so gilt ein Beamter nach Beamtenrecht als dienstunfähig. Gegenüber der Berufsunfähigkeit ist die Dienstunfähigkeit erheblich weiter gefasst. Damit für einen Beamten die Dienstunfähigkeit zutrifft müssen geringe gesundheitliche Einschränkungen vorhanden sein. In Bezug auf Gehalt und Laufbahn kann dem Beamten ein gleichwertiges Amt zugewiesen werden, nicht zumutbar sind ein geringer besoldetes oder gar Alternativen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.