Berufsklauseln
Eine Verweisung seitens des Versicherungsunternehmens ist nur innerhalb des entsprechenden Berufsstandes möglich, wenn bei Vertragsabschluss eine Berufsklausel vereinbart wurde. Zusätzlich hierzu müssen die Fähigkeiten und Kenntnisse sowie die Zulassung dafür vorliegen. An die Anwendung der Berufsklausel werden von einigen Versicherungsunternehmen bestimmte Voraussetzungen geknüpft.