Beitragsstundung bei BU
Prüft das Versicherungsunternehmen die Leistungspflicht und der Versicherte verfügt in diesem Zeitraum über kein eigenes Einkommen mehr und kann somit die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr zahlen, so kommt die Beitragsstundung zum Tragen. Für diesen Fall bieten Versicherungsunternehmen den Versicherten die Möglichkeit, die Beiträge bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht zinslos zu stunden. Hierzu muss vom Versicherten ein Antrag gestellt werden.