Glossare


Beitragsanpassungs- Klausel gem. § 172 VVG

 

Im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Lebensversicherer berechtigt, bei einen nicht vorhersehbar gestiegenen Leistungsbedarf welcher von längerer Dauer ist, die Prämie, wenn dies erforderlich ist, während der Versicherungsdauer neu festzusetzen. Somit wird die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistungen gewährleistet. Einige Versicherungsunternehmen verzichten auf diese Klausel.