Angemessenheitsprüfung BU - Rente
In der Regel wird eine Angemessenheitsprüfung dann durchgeführt, wenn eine Berufsunfähigkeits- Versicherung gewünscht wird. Dabei wird geprüft, ob die vom Versicherungsnehmer beantragte Rente in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen und zu bereits bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherungen steht. Als angemessen gilt eine Berufsunfähigkeitsrente dann, wenn der gesamte Berufsunfähigkeits- Schutz, aus allen Policen, nicht mehr als 70 Prozent des Bruttoeinkommens beträgt.