Glossare


Allgemeine Begrenzung

 

Folgende Regeln gelten in der Berufsunfähigkeitsversicherung:

  • das Mindestalter muss 15 Jahre betragen
  • bis auf wenige Ausnahmen beträgt das Endalter 65 Jahre
  • das Endalter von 60 Jahren darf, bei einem Eintritt zwischen 50 und 55 Jahren nicht überschritten werden.
  • Eine Person ab dem 56. Lebensjahr wird bei vielen Versicherungen nicht mehr versichert