Allgemeine Begrenzung
Folgende Regeln gelten in der Berufsunfähigkeitsversicherung:
- das Mindestalter muss 15 Jahre betragen
- bis auf wenige Ausnahmen beträgt das Endalter 65 Jahre
- das Endalter von 60 Jahren darf, bei einem Eintritt zwischen 50 und 55 Jahren nicht überschritten werden.
- Eine Person ab dem 56. Lebensjahr wird bei vielen Versicherungen nicht mehr versichert