Klauseln bei privater Unfallversicherung
Dienstag, den 9. Januar 2007Eine private Unfallversicherung ist sinnvoll, keine Frage. Doch sie haftet nicht immer. Insbesondere beim Thema Bandscheibenschäden versuchen viele Gesellschaften den Versicherungsschutz auszuklammern. Dies musste auch ein Kläger vor dem Oberlandesgericht Hamm erleben. Der verklagte seine Versicherung auf Zahlung von Leistungen. Diese lehnte jedoch ab, weil sie argumentierte, der Bandscheibenvorfall sei nicht Folge des Unfalls, sondern hätte bereits vorher bestanden. Das Gericht gab der Versicherung Recht (Az.: 20 U 135/05).
Wer also eine private Unfallversicherung abschließt, sollte genau die Klauseln lesen. Dies gilt übrigens für jede Versicherung, denn die Liste der Haftungsausschlüsse wird aufgrund des Preiskampfes immer länger.