Haustür oder Stahltür? Wann zahlt die Hausratversicherung?
Samstag, den 24. Februar 2007“My home is my castle”, so ähnlich sehen es auch Gerichte und Versicherungen. Wenn Sie Ihr Haus bzw. Ihre Wohnung verlassen, sollten Sie darauf achten, dass Ihre Haustüre richtig gesichert ist. Sollte es einem Einbrecher möglich sein, bereits mit leichter Kraftanstrengung die Türe zu öffnen, so könnten Sie auf dem Schaden sitzen bleiben.
So entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ.: 19 U 140/05) in einem Fall, wo der Kläger die Versicherung darauf verklagte, für das gestohlene Diebesgut aufzukommen. Die Richter stellten fest, dass ein Einbruch nur durch den Einsatz nicht unerheblicher Kraft möglich wäre. Da der Kläger die Türe nicht ausreichend gesichert hatte, wäre von einem Selbstverschulden auszugehen. Die Hausratversicherung muss nicht zahlen.
Für die Polizei hat dieses Urteil einen Vorteil: Wer Kraft hat, ist ein potentieller Einbrecher, also in den Knast mit allen Body Buildern.