PKV: Gendefekt ist kein Kündigungsgrund

2. März 2007

Bei der Aufnahme in die Privaten Krankenversicherung müssen alle Vorerkrankungen wahrheitsgemäß angegeben werden.

Bei der Gesundheitsuntersuchung gibt es jedoch eine Ausnahme: Demnach haben sich die führenden Versicherer in einer Selbstverpflichtungserklärung darauf geeinigt, bis zum Jahr 2011 keine Gentests durchzuführen und diese Ergebnisse damit als Voraussetzung eines Vertrages zu machen.

Daran muss sich auch eine Private Krankenversicherung halten, die einem Mitglied aufgrund eines verschwiegenen Gendefektes kündigen wollte. Das Landgericht Bielefeld entschied in seinem Urteil (Az.: 25 O 105/06), dass der Versicherer weder das Recht hätte für einen Rücktritt vom Vertrag, noch auf die Erhebung eines Risikozuschlages.

USA: Krankenhäuser werfen nicht versicherte Menschen raus

26. Februar 2007

Da klage noch einer über das deutsche Gesundheitswesen - in den USA würden gerne 44 Millionen nicht versicherte Menschen gerne mit dem deutschen Kassenpatienten tauschen. In den USA müssen die Krankenhäuser jährlich rund 2 Milliarden Dollar für nicht versicherte Patienten aufbringen. Und die Hospitäler in Las Vegas haben jetzt eine einfache Lösung gefunden: Sie setzen diese Patienten einfach auf der Strasse aus. Und so finden sich in den Problemvierteln der Stadt immer mehr Obdachlose, noch bekleidet mit einem Krankenhauskittel und einem Stomiebeutel für den künstlichen Darmausgang.

Auch wenn die Polizei diese Praxis der Krankenhäuser mittlerweile unter Strafe gestellt hat, eine Lösung für 44 Millionen nicht versicherte US-Bürger scheint nicht in Sicht. Selbst chronisch kranke Menschen werden oft von den Krankenhäusern abgewiesen, wenn sie ihre Behandlung nicht bezahlen können.

Deutschland auf den richtigen Weg?

Im Zuge der Gesundheitsreform soll es nun bald eine Pflicht zur Krankenversicherung auch für Selbständige geben. Das scheint höchste Zeit zu sein, denn bereits jetzt gibt es hunderttausende Bürger ohne Krankenversicherung.

Letzte Chance zur Umkehr: mit 54 Jahren zur GKV

24. Februar 2007

Als Arbeitnehmer hat man bis zum 54. Lebensjahr die Möglichkeit, von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln - Voraussetzung ist jedoch, dass das aktuelle Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt und Sie  in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich krankenversichert waren.
Die gesetzlichen Kasse sind dann verpflichtet, Sie als neues Mitglied aufzunehmen. Aber aufgepasst, bereits mit dem 55. Lebensjahr haben Sie nicht mehr die Wahl zum Wechsel zwischen PKV und GKV. Wichtig ist auch, dass Ihr Einkommen gleich bleibend ist, denn sollten Sie im nächsten Jahr Gehaltserhöhungen oder Sonderzahlungen erhalten, so könnten Sie sich bereits schnell wieder oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bewegen.

Standardtarif - 1. Klasse Patient auch als Rentner

24. Februar 2007

Mit dem Eintritt ins Rentneralter sinken nicht nur die Einnahmen, sondern Ausgaben können auch steigen, so zum Beispiel die Beiträge zur privaten Krankenversicherung. das muss jedoch nicht sein, wenn Sie den richtigen Tarif wählen: Wer den brancheneinheitlichen Standardtarif der PKV wählt, zahlt nicht mehr, als den gesetzlich begrenzten Höchstbeitrag, der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Dieser Tarif darf jedoch nicht mit Zusatzversicherungen verbunden sein. außerdem sollten Sie genau prüfen, ob notwendige Leistungen, wie zum Beispiel der Auslandskrankenschutz, weiterhin Bestandteil Ihres Vertrages sind. Der große Vorteil: Ihre angesparten Altersrückstellungen gelten auch voll für diesen Tarif.

Ohne private Absicherung droht Pflegenotstand

22. Februar 2007

Die 1995 eingeführte gesetzliche Pflegeversicherung steht schon längst an den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Dies wissen nicht nur Politiker, die noch für 2007 eine Reform planen (anderer Name für Beitragserhöhungen), sondern auch die Mehrzahl der Bundesbürger. Dies kommt in einer Studie von psychonomics zum Ausdruck, nach der 48% eine zusätzliche private Pflegeversicherung für wichtig halten. Doch wie sieht die Realität aus? Bislang haben nur ganze 5 Prozent der Deutschen eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. Rechnet man noch die Gruppe derer mit, die den Abschluss planen, so bleibt der Wert immer noch unter 10%.

Dabei wird gerade das Thema “Pflege im Alter” gravierende Auswirkungen in der Zukunft haben. Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung wird sich auch der Aufwand für Pflege erhöhen. Dabei gilt bereits jetzt die Formel: Ob Pflegestufe I, II oder III, ob ambulant oder stationär, die gesetzliche Pflegeversicherung kommt nur für die Hälfte der Kosten auf. Den Rest muss die betroffene Person selbst finanzieren, entweder aus eigenem Vermögen heraus oder mit Unterstützung durch Kinder und Enkelkinder. Rosige Zeiten sehen anders aus.

Teuerer Arztbesuch: IGeL-Leistungen nehmen zu

21. Februar 2007

Wer einen Arzttermin hat, der sollte eine gut gefüllte Brieftasche mitnehmen, denn neben der Praxisgebühr gibt es immer mehr Leistungen, die aus der eigenen Tasche finanziert werden müssen.

Die sogenannten IGeL Leistungen (individuelle Gesundheits-Leistungen) haben sich immer mehr zur lukrativen Einnahmequelle für Ärzte entwickelt. Wer zum Beispiel ein Belastungs-EKG machen möchte, der muss dafür selbst zahlen. Zwar werden die Leistungen auch im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet, die Rechnung erhält aber nicht die Kasse, sondern der Patient. In vielen Praxen wird bereits damit geworben, dass eine wirklich gründliche Diagnose nur möglich ist, wenn der Patient IGeL-Leistungen in Anspruch nimmt.
Ob Blutentnahme, reisemedizinische Beratung oder kleines Blutbild, alle Leistungen müssen privat bezahlt werden.

Kassenpatienten müssen länger warten

21. Februar 2007

Also doch: Vermutet haben es viele Bürger, nach einer aktuellen AOK-Umfrage müssen Mitglieder der gesetzlichen Kassen bedeutend länger auf einen Arzttermin warten, als Privatpatienten.

Der Umfrage zufolge wartet jeder 4. gesetzlich Versicherte mehr als zwei Wochen auf einen Termin, im Vergleich, bei Privatpatienten sind es nur acht Prozent. Für rund 15 Prozent der Kassenpatienten wird der Termin beim Arzt zur echten Geduldsprobe: Sie müssen sogar mehr als vier Wochen warten.

Besonders betroffen sind ältere Menschen von dieser Zweiklassengesellschaft und Menschen, die auf dem Land wohnen. Unrühmliche Spitzenreiter bei dieser Untersuchung sind übrigens die Orthopäden, die besonders gerne Kassenpatienten warten lassen.

Kassenbeiträge bei Kindergeldkürzung berechnen

20. Februar 2007

Wenn Ihnen als eltern das Kindergeld gekürzt wird, sollten Sie prüfen, ob auch die Krankenkassenbeiträge für Ihre Kinder berücksichtigt wurden. Denn bei der Ermittlung der Kindereinkünfte können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung angerechnet werden.

Damit besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld auch bei volljährigen Kindern, wenn diese nicht mehr als rund 7.600 Euro im Jahr verdienen. Bei dieser Berechnung müssen auch Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten abgezogen werden. Dies nach nach zwei Urteilen der Bundesfinanzhof entschieden.

PKV - Bleiben Mitglieder auf hohen Arztrechnungen sitzen?

14. Februar 2007

Der Ärger zwischen Mitglieder der PKV und ihren Kassen nimmt zu. Immer häufiger verweigern Sachbearbeiter die Erstattung der Kosten in voller Höhe. Für den Patienten ein großes Problem, denn als direkter Vertragespartner des Arztes, schuldet er auch das Honorar direkt. Der Patient gerät so schnell in eine Zwickmühle: Entweder den fehlenden Betrag selbst bezahlen, oder die Rechnung kürzen und damit eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Arzt riskieren.

Gerichte entscheiden meist zu Gunsten der Patienten

Insbesondere bei Zahnbehandlungen und physiotherapeutischen Anwendungen, wie zum Beispiel Ergotherapie, Krankengymnastik oder Massagen, drücken die privaten Kassen auf die Kostenbremse. Nicht selten landen diese Fälle vor Gericht, so zum Beispiel selbst beim Bundesgerichtshof. Im konkreten Fall weigerte sich die PKV die Kosten für einen Aufenthalt in einer Privatklinik in voller Höhe zu erstatten. Die Richter entschieden jedoch zum Gunsten des Patienten. Entscheidend sei, so die Richter, die Notwendigkeit der Behandlung aus medizinischer Sicht. Das Argument der PKV, der Patient hätte sich auch für eine billigere Klinik entscheiden können, fand bei den Richtern kein Gehör.

 

Gesetzliche Krankenkasse: Bis zu 735 Euro sparen

13. Februar 2007

Die Treue zu ihrer Krankenversicherung lassen sich die Deutschen viel kosten: Obwohl die Leistungen der gesetzlichen Kassen in nahezu 90 Prozent der Fälle identisch sind, gibt es immer noch gravierende Beitragsunterschiede. Gerade vor dem Hintergrund der bevorstehenden Beitragserhöhungen sollten deshalb die Bundesbürger die Tarife der einzelnen Gesellschaften genau vergleichen. Insbesondere Direktkassen, wie zum Beispiel die IKK-direkt, bieten günstigere Tarife, als z.B. größere Gesellschaften, wie die AOK. Ein Beispiel aus Hamburg: Wer dort von der City BKK (Beitragssatz “stolze” 15,5 Prozent) zur IKK-direkt (Beitragssatz 12.0 Prozent) wechselt, der kann bis zu 735 Euro im Jahr an Beiträgen sparen (Quelle: Hamburger Abendblatt, 06.01.2007).

Doch Vorsicht, ein Wechsel sollte nicht vorschnell erfolgen, denn Sie können erst nach 18 Monaten erneut die Krankenkasse wechseln. Deshalb sollten Sie neben den Tarifen auch das Leistungsangebot der verschiedenen Kassen genau vergleichen. Je nach gesundheitlichem Befinden, kann es sich trotz höherer Tarife lohnen einer Kasse treu zu bleiben, die spezielle Leistungen bietet.