Archiv der Kategorie ‘Allgemein‘

PKV: Gendefekt ist kein Kündigungsgrund

Freitag, den 2. März 2007

Bei der Aufnahme in die Privaten Krankenversicherung müssen alle Vorerkrankungen wahrheitsgemäß angegeben werden.

Bei der Gesundheitsuntersuchung gibt es jedoch eine Ausnahme: Demnach haben sich die führenden Versicherer in einer Selbstverpflichtungserklärung darauf geeinigt, bis zum Jahr 2011 keine Gentests durchzuführen und diese Ergebnisse damit als Voraussetzung eines Vertrages zu machen.

Daran muss sich auch eine Private Krankenversicherung halten, die einem Mitglied aufgrund eines verschwiegenen Gendefektes kündigen wollte. Das Landgericht Bielefeld entschied in seinem Urteil (Az.: 25 O 105/06), dass der Versicherer weder das Recht hätte für einen Rücktritt vom Vertrag, noch auf die Erhebung eines Risikozuschlages.

Letzte Chance zur Umkehr: mit 54 Jahren zur GKV

Samstag, den 24. Februar 2007

Als Arbeitnehmer hat man bis zum 54. Lebensjahr die Möglichkeit, von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln - Voraussetzung ist jedoch, dass das aktuelle Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt und Sie  in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich krankenversichert waren.
Die gesetzlichen Kasse sind dann verpflichtet, Sie als neues Mitglied aufzunehmen. Aber aufgepasst, bereits mit dem 55. Lebensjahr haben Sie nicht mehr die Wahl zum Wechsel zwischen PKV und GKV. Wichtig ist auch, dass Ihr Einkommen gleich bleibend ist, denn sollten Sie im nächsten Jahr Gehaltserhöhungen oder Sonderzahlungen erhalten, so könnten Sie sich bereits schnell wieder oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bewegen.

Standardtarif - 1. Klasse Patient auch als Rentner

Samstag, den 24. Februar 2007

Mit dem Eintritt ins Rentneralter sinken nicht nur die Einnahmen, sondern Ausgaben können auch steigen, so zum Beispiel die Beiträge zur privaten Krankenversicherung. das muss jedoch nicht sein, wenn Sie den richtigen Tarif wählen: Wer den brancheneinheitlichen Standardtarif der PKV wählt, zahlt nicht mehr, als den gesetzlich begrenzten Höchstbeitrag, der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Dieser Tarif darf jedoch nicht mit Zusatzversicherungen verbunden sein. außerdem sollten Sie genau prüfen, ob notwendige Leistungen, wie zum Beispiel der Auslandskrankenschutz, weiterhin Bestandteil Ihres Vertrages sind. Der große Vorteil: Ihre angesparten Altersrückstellungen gelten auch voll für diesen Tarif.

Teuerer Arztbesuch: IGeL-Leistungen nehmen zu

Mittwoch, den 21. Februar 2007

Wer einen Arzttermin hat, der sollte eine gut gefüllte Brieftasche mitnehmen, denn neben der Praxisgebühr gibt es immer mehr Leistungen, die aus der eigenen Tasche finanziert werden müssen.

Die sogenannten IGeL Leistungen (individuelle Gesundheits-Leistungen) haben sich immer mehr zur lukrativen Einnahmequelle für Ärzte entwickelt. Wer zum Beispiel ein Belastungs-EKG machen möchte, der muss dafür selbst zahlen. Zwar werden die Leistungen auch im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet, die Rechnung erhält aber nicht die Kasse, sondern der Patient. In vielen Praxen wird bereits damit geworben, dass eine wirklich gründliche Diagnose nur möglich ist, wenn der Patient IGeL-Leistungen in Anspruch nimmt.
Ob Blutentnahme, reisemedizinische Beratung oder kleines Blutbild, alle Leistungen müssen privat bezahlt werden.

Kassenbeiträge bei Kindergeldkürzung berechnen

Dienstag, den 20. Februar 2007

Wenn Ihnen als eltern das Kindergeld gekürzt wird, sollten Sie prüfen, ob auch die Krankenkassenbeiträge für Ihre Kinder berücksichtigt wurden. Denn bei der Ermittlung der Kindereinkünfte können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung angerechnet werden.

Damit besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld auch bei volljährigen Kindern, wenn diese nicht mehr als rund 7.600 Euro im Jahr verdienen. Bei dieser Berechnung müssen auch Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten abgezogen werden. Dies nach nach zwei Urteilen der Bundesfinanzhof entschieden.

PKV - Bleiben Mitglieder auf hohen Arztrechnungen sitzen?

Mittwoch, den 14. Februar 2007

Der Ärger zwischen Mitglieder der PKV und ihren Kassen nimmt zu. Immer häufiger verweigern Sachbearbeiter die Erstattung der Kosten in voller Höhe. Für den Patienten ein großes Problem, denn als direkter Vertragespartner des Arztes, schuldet er auch das Honorar direkt. Der Patient gerät so schnell in eine Zwickmühle: Entweder den fehlenden Betrag selbst bezahlen, oder die Rechnung kürzen und damit eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Arzt riskieren.

Gerichte entscheiden meist zu Gunsten der Patienten

Insbesondere bei Zahnbehandlungen und physiotherapeutischen Anwendungen, wie zum Beispiel Ergotherapie, Krankengymnastik oder Massagen, drücken die privaten Kassen auf die Kostenbremse. Nicht selten landen diese Fälle vor Gericht, so zum Beispiel selbst beim Bundesgerichtshof. Im konkreten Fall weigerte sich die PKV die Kosten für einen Aufenthalt in einer Privatklinik in voller Höhe zu erstatten. Die Richter entschieden jedoch zum Gunsten des Patienten. Entscheidend sei, so die Richter, die Notwendigkeit der Behandlung aus medizinischer Sicht. Das Argument der PKV, der Patient hätte sich auch für eine billigere Klinik entscheiden können, fand bei den Richtern kein Gehör.

 

Naturheilverfahren - ein Alptraum für die PKV?

Donnerstag, den 8. Februar 2007

Immer mehr Deutsche kehren der Schulmedizin den Rücken zu und entdecken die Naturheilkunde für sich. Deren Angebote schießen wie Pilze aus den Boden: Von Bioelektrischer Funktionsdiagnostik, über Bioresonanztherapie bis hin zu Decoder-Dermographie. Eine Entwicklung, die nicht nur Ärzte verärgert, sondern auch die privaten Kassen, die sich einer Flut von Kostenübernahme-Wünschen ihrer Patienten ausgesetzt fühlt. Nicht selten müssen dann die Gerichte entscheiden, wie hier im Fall das Oberlandesgericht Saarbrücken. Die Richter wiesen hier die Klage eines Mitgliedes der PKV auf Kostenübernahme ab, weil auch nach Aussagen von Gutachtern die alternative Behandlungsmethode äußerst fragwürdig war (Az.: 5 U 804/98-71).

Wer also in den nächsten Tagen beschließt, eine Eichotherm-Therapie durchzuführen, sollte sich zuvor bei seiner PKV informieren, ob sie dafür die Kosten übernimmt. Vielleicht reicht auch einfach ein Kopfschmerztablette oder 10 Minuten Sonnenbank.

PKV zahlt nicht für Viagra

Donnerstag, den 8. Februar 2007

Mit der PKV ist man auf der richtigen Seite, eine Krankenversicherung, die einen jeden “Gesundheitswunsch” von den Lippen liest. Ganz so ist es jedoch auch nicht. Die Erstattungspflicht der privaten Krankenversicherung orientiert sich wie bei allen Versicherungen an den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Bestandteil der Police sind. Ebenso, wie bei der GKV werden deshalb nur die Kosten für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung aufgrund Krankheit oder Unfallfolgen übernommem. Auch wenn es bereits einige Ärzte gegeben hat, die eine Verschreibung von Viagra aus medizinischer Sicht befürworteten, so konnten sich doch die Kassen (GKV + PKV) bislang erfolgreich gegen eine Kostenübernahme wehren.

Im Falle des Klägers stellten die Kassen fest, dass es sich bei einer erektilen Dysfunktion nicht um eine Krankheit, sondern nur um ein Symptom handle. Da Krankenkassen jedoch nur im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls zur Leistung verpflichtet sind, wird der Kläger wohl noch einige einsame Nächte verbringen müssen.

PKV: So lassen sich hohe Beiträge senken

Donnerstag, den 8. Februar 2007

Der große Vorteil der Privaten Krankenversicherung ist die flexible Tarifgestaltung. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung können Mitglieder der PKV ihre Police ihrem individuellen Bedürfnis und ihrer Geldbörse anpassen. Wem zum Beispiel die Beiträge zu hoch geworden sind, der hat drei Möglichkeiten:

1. Er erhöht seine Selbstbeteiligung
2. Er wechselt in einen Paralleltarif des gleichen Versicherers

3. und auch das ist möglich, er streicht Leistungen aus dem bisherigen Vertrag.

Aber Vorsicht: Wenn die Beitragszahlungen reduziert werden, verringern sich automatisch auch die Altersrückstellungen, die dazu dienen, die Beiträge im Alter konstant zu halten. Die Folge: Wer heute spart, muss im Alter umso mehr zahlen.

Berufsunfähigkeit bleibt großes Risiko

Montag, den 5. Februar 2007

In Deutschland haben nur rund 20 Millionen Bürger eine Versicherung zum Schutz vor Berufsunfähigkeit (BU) abgeschlossen. Diese Verweigerung von großen Teilen der Bevölkerung kann jedoch fatale Folgen haben. Ein Beispiel: Franz K., 34 Jahre alt und glücklicher Familienvater hat gerade ein Haus auf Kredit erworben. Als Vertriebsmitarbeiter verdient er sehr gut, rund 5.000 Euro brutto im Monat. Infolge eines Bandscheibenvorfalls ist er jedoch nun zu 100% berufsunfähig. Da er keinen BU-Schutz abgeschlossen hat, ist er alleine auf die Erwerbsminderungsrente des Staates angewiesen: Diese beträgt gerade einmal 850 Euro im Monat. Die Folgen sind klar: Die Versorgungslücke kann nicht mehr geschlossen werden.

Bedenkt man, dass jährlich über 200.000 Deutsche wegen Berufsunfähigkeit ihren Beruf aufgeben müssen, so ist ein optimaler BU-Schutz existentiell. Dabei sollte man die verschiedenen Angebote genau prüfen, denn die Beiträge für einen 30-jährigen liegen zwischen 300 und 1.300 Euro im Jahr. Unser Tipp: Je früher sie eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abschließen, umso günstiger sind Ihre Beiträge.