PKV: Gendefekt ist kein Kündigungsgrund
Freitag, den 2. März 2007Bei der Aufnahme in die Privaten Krankenversicherung müssen alle Vorerkrankungen wahrheitsgemäß angegeben werden.
Bei der Gesundheitsuntersuchung gibt es jedoch eine Ausnahme: Demnach haben sich die führenden Versicherer in einer Selbstverpflichtungserklärung darauf geeinigt, bis zum Jahr 2011 keine Gentests durchzuführen und diese Ergebnisse damit als Voraussetzung eines Vertrages zu machen.
Daran muss sich auch eine Private Krankenversicherung halten, die einem Mitglied aufgrund eines verschwiegenen Gendefektes kündigen wollte. Das Landgericht Bielefeld entschied in seinem Urteil (Az.: 25 O 105/06), dass der Versicherer weder das Recht hätte für einen Rücktritt vom Vertrag, noch auf die Erhebung eines Risikozuschlages.